creatives – Eventservice aus Karlsruhe

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Eventservice Bettina Estedt – vertreten durch Bettina Estedt (Inhaberin) – in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Der Vertragspartner (Kunde) wird nachfolgend als „Auftraggeber“, die Firma Eventservice Bettina Estedt als „Auftragnehmer“ bezeichnet.

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen – in mündlicher wie auch in schriftlicher Form – zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit der Auftragnehmer sich damit schriftlich einverstanden erklärt hat.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang
Angebote des Auftragnehmers an den Auftraggeber sind stets unverbindlich und 14 Tage gültig. Die Angebotserstellung kann bis zu zwei Mal auf allen Positionen kostenfrei geändert werden. Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Auftraggebers zustande. Mit Annahme von Angeboten sowie Abnahme von Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erklärt der Auftraggeber in jedem Fall die Anerkennung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen. Dabei agiert der Auftragnehmer als Vermittler Dritter. Dienstleistungsverträge werden direkt zwischen dem Kunden und Dritten geschlossen. In Ausnahmefällen, die die Zustimmung des Kunden voraussetzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dritten im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung erforderlich werden und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

§ 3 Preise
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Alle vorher ausgegebenen und genannten Preise verlieren jeweils mit Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit. Die von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden entsprechend der jeweils vertraglichen Vereinbarung zum Pauschalpreis, prozentual, nach Einzelleistungen oder nach Stundensätzen abgerechnet. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers sowie erst während der Durchführung von dem Auftragnehmer als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen müssen zusätzlich vergütet werden.

Der Auftragnehmer behält sich vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen eintreten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht vorhersehbar waren. Übersteigen die geänderten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 20%, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen, ist die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung wie folgt zu zahlen: Der Gesamtbetrag ist zahlbar bei Selbstabholung in bar oder per Vorkasse Überweisung 7 Tage vor der Veranstaltung. Bei vereinbarter Rechnungsstellung sind Zahlungen des Auftraggebers ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Ab 30 Tagen tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein.

Die Honorare und Servicepauschalen für Einzelleistungen, wie Beratung, Recherche und Vermittlung von Dritten, sind als Vorkasse zu zahlen, unabhängig davon, ob eine erfolgreiche Vermittlung erfolgt. Auch für Sonderanfertigungen und Druckaufträge gilt grundsätzlich Vorkasse.

Bei der Buchung eines Full-Service- bzw. Organisationspakets ist das vereinbarte Honorar – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – in zwei Raten zu zahlen. Die erste Rate beläuft sich auf 50% der vereinbarten Servicepauschale und ist unmittelbar nach Auftragserteilung zahlbar. Die Restzahlung in Höhe von weiteren 50% muss spätestens 28 Tage vor dem geplanten Event auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers gebucht sein.

Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer wegen einseitiger Nichterfüllung zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Anspruch auf Zahlung des bei Vertragsabschluss vereinbarten Honorars bleibt unberührt.

§ 5 Pflichten des Kunden
Der Auftraggeber ist verpflichtet, jedwede Änderung des Namens, der Rechtsform, der Adresse, der Bankverbindung sowie etwaige Änderungen bezüglich der Veranstaltung unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur mangelfreien Mitwirkung, um eine erfolgreiche Umsetzung des Vertrages zu gewährleisten. Das Wetterrisiko und das Risiko der Veranstaltungsdurchführung trägt allein der Auftraggeber.

§ 6 Leistungserbringung
Lieferungen erfolgen zum schnellstmöglichen Termin. Liefertermine und Fristen gelten als unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich bestätigt wurden. Leistungsfristen beginnen erst nach vollständiger Übereinstimmung der Auftragsausführung und Erhalt der Unterlagen, sowie nach Zahlungseingang. Der Auftragnehmer wird von der Leistungspflicht befreit, wenn diese durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände unmöglich wird.

§ 7 Rücktritt / Kündigung
Sollte die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt unmöglich werden, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Im Falle eines Rücktritts sind alle bis dahin entstandenen Kosten vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber kann keine Ansprüche geltend machen, sofern der Rücktritt nicht auf grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruht.

§ 8 Gewährleistung
Der Auftraggeber hat angelieferte Waren sofort zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu melden. Verdeckte Mängel sind spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu leisten.

§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 10 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
Alle gelieferten Waren und erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Nutzungsrechte an Konzepten, Texten, Fotos usw. verbleiben bei dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese für Eigenwerbung zu nutzen.

§ 11 Datenschutz
Der Auftraggeber willigt ein, dass personenbezogene Daten zur Abwicklung des Auftrages erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nach Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

§ 12 Schriftform / Salvatorische Klausel
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Karlsruhe.

Stand: 01.01.2019